Laut eines aktuellen Urteils des Landgerichts Bremen ist ein Telefax nicht mehr datenschutzkonform. Dabei ist das Kernproblem: Der Absender kann die Verschlüsselung nicht gewährleisten.
In einer Meldung vom Februar berichteten wir darüber, dass laut einer Bitkom-Umfrage noch mehr als jede fünfte Arztpraxis (22%) bei der Praxiskommunikation auf ein Fax zurückgreift. So wurde das Fax stets als „sichere“ Möglichkeit wahrgenommen, sensible personenbezogene Daten zu versenden. Gilt dies auch heute noch? Das Problem ist der technische Fortschritt: Das herkömmliche Faxgerät wurde mittlerweile meist ersetzt durch einen Foto-Kopierer mit Fax-Funktion oder Fax-Server. Die Geräte wandeln eingehende Faxe in eine E-Mail um und leiten diese an E-Mail-Postfächer weiter. Gleiches geschieht bei dem Einsatz eines Fax-Dienstes, z. B. eines virtuellen Cloud-Fax-Services. In beiden Fällen kann vom Absender nicht gewährleistet werden, dass die weitergeleiteten E-Mails verschlüsselt sind. Eine technische Umsetzung ist seitens des Absenders bisher auch noch nicht möglich. Dies führt dazu, dass das Fax hinsichtlich Vertraulichkeit der Daten ein unzureichendes Sicherheitsniveau aufweist. Zudem werden keine fortlaufenden Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, um den Datenschutz zu garantieren.
Darum fordert die Bremische Verwaltung: Bis Ende 2022 sollen Faxgeräte durch sichere Technologien abgelöst werden. Sie appelliert dabei an alle Beschäftigen – einschließlich Mitarbeiter von Arztpraxen – bis dahin datenschutzkonforme Alternativen für das Versenden personenbezogener Daten zu verwenden und auf den Einsatz des Telefax zu verzichten.
Quellen:
www.datenschutz.bremen.de
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