Wo beginnt Bestechung? Fällt die Kostenerstattung einer Fortbildung für Ärzte durch die Industrie schon unter diesen Tatbestand? Industrie und Ärzte sind verunsichert, dabei gibt beispielsweise der aktualisierte FSA-Kodex inzwischen eine Empfehlung vor.
Nach Äußerungen der Staatsanwaltschaft Thüringen ist der Anfangsverdacht von Bestechlichkeit schon dann gegeben, wenn ein Unternehmen die Tagungs-, Reise- und Verpflegungskosten für Ärzte übernimmt oder Veranstaltungen Dritter sponsert.
Dr. iur. Holger Diener, Geschäftsführer des Vereins der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA), erläutert die Position des FSA-Kodex: Hier sind Empfehlungen für ein korrektes Verhalten der Unternehmen aufgeführt. So muss die Kostenbeteiligung im angemessenen Rahmen und transparent gestaltet sein. Laut aktualisiertem FSA-Kodex darf die Bewirtung nicht mehr als 60 € pro Person kosten und die Tagungsstätte muss auf Business-Niveau sein.
Zukünftig werden Ärzte für Fortbildungen vermutlich öfter einen Kostenbeitrag leisten müssen. Das passive Fortbildungssponsoring wird in absehbarer Zeit ein Ende haben.
Online-Fortbildungen können eine Alternative oder Ergänzung ohne Reisekosten sein. Gerne führen wir eine Veranstaltung für Sie durch. Auch bei CME-Fortbildungen können wir Sie mit unserer eigenen Online-Plattform Health-CME unterstützen.
Quelle: medical-tribune.de
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