Die Erstbehandlung über Telemedizin ist momentan gesetzlich noch verboten. Doch dieses Verbot soll auf den Prüfstand.
Mehr Weitsicht bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Umsetzung des E-Health-Gesetzes forderte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. Beim Fachkongress der Telemedizin in Berlin hob er hervor, dass eine Behandlung über Telemedizin auf Grund des demographischen Wandels notwendig sei. Bisher sind viele innovative Projekte zur Telemedizin, die eine Behandlung von Patienten über größere Distanzen ermöglicht, an Verfahrensregelungen gescheitert.
Nun soll die Formulierung zum Fernbehandlungsverbot beim nächsten Ärztetag in Erfurt zur Abstimmung kommen. Notwendig ist eine Anpassung, damit z. B. eine Beratung durch einen Arzt über den telefonischen ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 erfolgen kann. Ohne diese Änderung darf bisher nur eine Krankenschwester oder Medizinische Fachangestellte am anderen Ende der Leitung beratend tätig sein.
Quelle: aerzteblatt.de
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