Die Bundesärztekammer (BÄK) hat in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass berufliche Pflichten und Rechte von Ärztinnen und Ärzten auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung gelten.
„Ärzte müssen stets prüfen, ob der jeweilige Fall für eine ausschließliche Fernbehandlung in Frage kommt oder nicht.“, stellte der Vorsitzende des Berufsordnungsausschusses der BÄK, Dr. Josef Mischko, in der Pressemitteilung Mitte Mai klar. Er ist überzeugt, dass sich die Fernbehandlung als eine von vielen Formen ärztlicher Patientenversorgung in Deutschland etablieren wird, zum Beispiel über Video-Sprechstunden.
Die Arbeitsgruppe „Fernbehandlung“ der BÄK hat für Ärzte Informationsmaterialien entwickelt. Dazu hat sie einen speziellen Fragenkatalog für Ärzte zum diesem Thema ausgearbeitet.
Link zum Fragenkatalog:
https://www.bundesaerztekammer.de/recht/aktuelle-rechtliche-themen/fernbehandlung/fragenkatalog/
Quellen:
healthrelations.de
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