Nach einem Beschluss der KBV können Patienten ab sofort auch eine Zweitmeinung vom Arzt ohne persönliches Gespräch einholen – dies kann auch in einer Videosprechstunde erfolgen.
Bei einer anstehenden Gebärmutterentfernung, Mandeloperation, Schulterarthroskopien oder Implantationen von Knieendprothesen können gesetzlich Versicherte auch eine Zweitmeinung eines anderen Arztes einholen. Diese wird als Kassenleistung gewertet. Seit Juli ist dabei neu, dass dies auch per Videosprechstunde erfolgen kann. Bisher wurden die Beratungsleistungen für die Zweitmeinung gemäß der Richtlinie des G-BA stets vor Ort durchgeführt und danach abgerechnet. Eigens für die Videosprechstunde wurden die Gebühren mit zwei neuen Gebührenordnungspositionen gemäß den jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen angepasst. Es gelten die gleichen Abrechnungsbestimmungen wie bei einer konventionellen Videosprechstunde.
Eine weitere Neuerung: Patienten, die unter dem diabetischen Fußsyndrom leiden und vor der Entscheidung einer möglichen Fußamputation stehen, können eine von der gesetzlichen Krankenkasse erstattete Zweitmeinung eines anderen Arztes einholen.
Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) plant der GBA mindestens zwei zusätzliche Eingriffsthemen pro Jahr zu beschließen.
Quellen:
www.aerzteblatt.de
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