Mit blankem Entsetzenentgegnen Bloggerszene und Facebook Community den Worten eines Medienrechtlers,der Unternehmen davor warnt soziale Netzwerke wie Facebook unkritisch zunutzen. Auf Social Media Plattformen gilt das gleiche Recht, wie fürInternethomepages.
Doch ist die Warnung des Experten lediglich seinpersönlicher Ausdruck über Unverständnis neuer Kommunikationswege oder tätenUnternehmen tatsächlich gut daran, seinem Rat zu folgen? Die Antwort liegt wohlirgendwo dazwischen.
Für viele Unternehmen ist die Teilnahme an sozialenNetzwerken ein Muss, da sich hier neue Wege ergeben und vor allem auch die Kundentummeln. In seinem Bericht weist Hoeren auf konkrete Pflichten, wiebeispielsweise die Impressumspflicht, von Nutzern sozialer Netzwerke hin. FürSocial Media Plattformen gilt das gleiche Recht, wie für alle anderenOnline-Veröffentlichungen, die dem geltenden Recht unterliegen und somiteingehalten werden müssen.
Sicherlich ist die Warnung des Experten hochkompetent, dochgleichermaßen ist sie als Warnung eines Mannes der Rechtswissenschaften undnicht als die eines Wirtschaftler einzustufen.
Der Unterschied ist folgender: ein Jurist verfolgt denZustand der absoluten Risikolosigkeit und muss funktionierende Normen bewahren.Aus Sicht eines Unternehmers stellt sich das Risiko weniger als Gefahr sondernmehr als Freiraum für neue Wege und Optimierung dar.
Was nun zu tun ist, muss jeder Unternehmer individuell entscheiden.Wer jedoch beide Sichtweisen gegeneinander aufwiegt, wird wohl zu dem Ergebniskommen, Hoerens Rat mit Blick auf Risiken und geltenden Rechtsvorschriften zubeherzigen, ihn aber nicht zu absolutieren.
Bei Fragen zu Ihrer Social Media Präsenz sprechen Sieund gerne an.
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