Google ändert seineWerberichtlinien betreffend der Verwendung von Markennamen für den BereichGesundheitspflege und Medizin. Seit dem 05. April 2011 dürfen die Namen verschreibungspflichtiger Medikamente auch vom Hersteller nicht mehr alsKeyword verwendet werden.
Die bestehenden Richtlinien wurden aktualisiert und werdenab Anfang April in der überarbeiteten Form umgesetzt. Von da an löst dieEingabe des Namens (Brand) eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels durcheinen Google-Nutzer keine Anzeigenschaltung mehr aus. Das gilt auch, wenn dieAdWords-Anzeigen vom pharmazeutischen Hersteller selbst geschaltet werden. Eshandelt sich also nicht nur um „Markenschutz“, sondern primär um den Schutz vorWerbung für verordnungspflichtige Arzneimittel.
Ausnahmen gibt es für Online-Apotheken, die im Auslandregistriert sind. Zu diesen Ländern gehören Australien, Irland, Kanada, die USAund Großbritannien. Bei Vorlage einer entsprechenden Lizenz für das Betreibeneiner Online-Apotheke, ist die Aktualisierung der Werberichtlinien nicht mehrrelevant.
Durch die langjährige Erfahrung der KWHC GmbH im Bereich Online-Marketing für das Gesundheitswesensowie die Qualifizierung als zertifizierter Partner für Google AdWords, stehenwir Ihnen bei Fragen oder Problemen zu diesem Thema mit Rat und Tat zur Seite.Wir helfen Ihnen eine zielorientierte Kampagne zu erstellen und umzusetzen.Sprechen Sie uns an!
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