Ein Generikaherstellerhatte Ärzte und deren Angestellte zu einem kostenlosen Seminar zugebührenrechtlichen Fragen eingeladen und wurde vom Verband forschenderArzneimittelhersteller verklagt. Zunächst bekam der Verband Rechtszuspruch,dann wiederum wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (VfA) sahdie Einladung zu dem kostenlosen Seminar der Konkurrenz als unlauter undwettbewerbswidrig an und reichte Klage ein. Als Begründung gab der Verband an,die Seminare seien eine unzulässige Zuwendung an die Ärzte und berief sichdabei auf den selbstinitiierten Verhaltenskodex.
Das Oberlandesgericht München gab dem Verband recht und begründete das Urteildamit, dass dem Kodex eine indizielle Bedeutung zukäme.
Der beklagte Generikahersteller zog vor den Bundesgerichtshof. Dieser hob dasUrteil wieder auf, weil der Kodex zwar Rückschlüsse auf die in der Branchegängige Praxis ziehen ließe, aber keine rechtliche Grundlage für ein Urteildarlege.
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