Am 19.04.2017 hatte der Versandhändler DocMorris seine erste Automaten-Apotheke in einem 2000 Bewohner großen Ort in Baden-Württemberg eröffnet. Bereits 2 Tage später musste die Automaten-Apotheke wieder geschlossen werden, da laut Regierungspräsidium die hohen gesetzlichen Anforderungen umgangen worden sind und gegen Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung verstoßen wurde.
Bereits 2007 hatte DocMorris seine erste Apotheke in Deutschland eröffnet, die jedoch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wieder geschlossen wurde, da das niederländische Unternehmen aufgrund des Fremdbesitzverbots keine Apotheke in Deutschland betreiben darf. Denn nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung dürfen bis zu 3 Apotheken unterhalten.
In diesem Jahr zeigte DocMorris ein Arzneimittellager beim Regierungspräsidium an. Es sollte jedoch nicht nur als Lager dienen, sondern vor Ort sollte auch eine Beratung per Videochat erfolgen. Per Knopfdruck sollte das Personal in den Niederlanden das Medikament freigeben. Ein solches Abgabeterminal verstößt allerdings gegen die Vorschriften der Apothekerbetriebsordnung und verwischt die Grenze zwischen Versandhandel und Abgabe von Arzneimitteln in einer Präsenzapotheke. Die hohen gesetzlichen Anforderungen was die Räumlichkeiten, die Ausstattung und das Fachpersonal angehen würden umgangen werden. Daher musste die Automaten-Apotheke von DocMorris 2 Tage nach seiner Eröffnung wieder schließen.
Quellen: aend.de
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