Nachdem sich bei derärztlichen Qualitätssicherung Handlungsbedarf im Bereich Ultraschall-Screeninggezeigt hat, wurden in einem Projekt von Ärzteschaft und Krankenkassen einE-Learning Modell mit Online-Prüfung als neuer Standard etabliert. NurGynäkologen, die die Prüfung im Bereich Ultraschall-Screening erfolgreichabsolvieren, dürfen künftig entsprechende Ultraschalluntersuchungen anbieten.
Das Verfahren prüftanhand von in der Behandlungspraxis erstellten Ultraschallbildern, ob die Ärztein der Lage sind zwischen normalen und abweichenden Organentwicklungen desEmbryos zu unterscheiden. Dazu sind in dem Test 30 Fälle aufgeführt, die miteinem Anteil von bis zu 75 Prozent Auffälligkeiten und behandlungsbedürftigeVeränderungen der Embryos aufweisen. Der Test ist bestanden, wenn 25 der 30Fälle richtig erkannt worden sind.
So sollen eventuelle Fehlbildungen des ungeborenen Kindes frühzeitig erkanntund behandelt werden können. Hintergrund für die Einführung des Prüfverfahrensist eine aktuelle Auswertung der ärztlichen Qualitätssicherung, die eine hoheBeanstandungsquote
bei Ultraschalluntersuchungen aufzeigte. So zeigten insbesondere die bildlichenund schriftlichen Dokumentationen häufig Mängel auf.
Durch dieses gemeinschaftliche Projekt der Ärzteschaft und der Krankenkassenzeigt sich, dass Online-Fortbildungen in vielen Bereichen der Medizin anBedeutung gewinnen und anerkannt werden. Diese Form der Fortbildung wird sichin naher Zukunft weiter etablieren und auch ein fester Bestandteil hinsichtlichder Weiterbildung für Ärzte unterschiedlichster Indikationen werden. Die KWHCGmbH ist hier ein kompetenter Partner, mit einer langjährigen Erfahrung auf demGebiet des e-Learnings.
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