Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Betreiber von Ärztebewertungsportalen, wie zum Beispiel Jameda, müssen die anonymen Bewertungen intensiver prüfen. Das neueste Urteil dient Ärzten und Patienten zugleich.
Laut des BGH haften Ärzteportale für die Nutzerbewertungen, wenn sie die Prüfungspflichten nicht wahrnehmen. Entsprechend müssen Jameda & Co. im Zweifelsfall ganz genau überprüfen, ob der jeweilige Nutzer auch wirklich vom angegebenen Arzt behandelt worden ist. Dazu zählt zum Beispiel die Anforderung einer detaillierten Beschreibung des Behandlungskontakts oder bestimmter Unterlagen, welche die Behandlung belegen (Rezepte oder Bonushefte). Dabei soll und wird die Anonymität der einzelnen Person in jedem Fall gewährleistet. Gleichzeitig wird durch diese Gesetzesänderung Missbrauch vorgebeugt.
Quelle: Ärztezeitung.de
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