Digitalisierung 4.0 schreitet auch im Gesundheitswesen voran und birgt viele Chancen zur Verbesserung sowie Herausforderungen. In einem Positionspapier der CDU wird vorgeschlagen, das Gesetz zum Verbot der Fernbehandlung abzuschwächen.
Schon heute werden verschiedenste medizinische Daten digitalisiert. So werden bereits Anamnese, Blutwerte oder Befunde in Arztpraxen direkt im Computersystem erfasst, komplette Genome von bösartigen Tumoren sequenziert und elektronisch gespeichert, aber auch Smartphone-Apps oder Wearables erfassen gesundheitsrelevante Daten wie den Puls oder Blutzuckerspiegel.
Telemedizin als Chance – vor allem abseits der Großstädte können telemedizinische Verfahren die Überwachung und Versorgung von Patienten erleichtern, schreibt das bayerische Ärzteblatt. Als Ergänzung zur Behandlung in einer Arztpraxis ermöglicht Bayern eine elektronische Schlaganfallversorgung. Mit Hilfe dieses elektronischen Netzwerkes soll so eine evidenzbasierte Behandlung via Internet möglich sein. Auch in Baden-Württemberg läuft seit Ende 2016 bereits ein Modellprojekt, bei welchem die ärztliche Behandlung ausschließlich über Kommunikationsnetze geführt wird, ohne dass vorab ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden haben muss.
Doch welche Herausforderungen werden bei der digitalen Medizin zu bewältigen sein? Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (SpiFa) fordert sichere und klare Rahmenbedingungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es werden also Vorgaben für den Datenschutz, die Datenweitergabe, Haftungssituationen und qualifiziertes Personal sowie Finanzierungs- und Fördermodelle für Innovationen im Bereich E-Health benötigt.
Die medizinische Digitalisierung war auch auf dem 120. Deutschen Ärztetag Thema. Unter anderem wurde dazu aufgerufen, diese nicht abzuwehren, sondern aktiv mitzugestalten. Die Ärzteschaft möchte die Digitalisierung im Gesundheitswesen konstruktiv angehen und fordert unter anderem, dass Schulungen auf diesem Gebiet Teil der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung werden.
Quellen:bayerisches-aerzteblatt.de, bundesaerztekammer.de, aerzteblatt.de
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