Laut verschiedener Quellen will die Bundesregierung noch vor der Wahl einen Straftatbestand für die Bestechung bzw. Bestechlichkeit von niedergelassenen Ärzten einführen. Hier droht mal wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet zu werden. Denn auch „Schulungen“ sollen möglicherweise als Bestechung gelten. Dies trifft dann leider auch die vielen Ärzte und Unternehmen, die bereits jetzt „sauber“ und unter Einhaltung der CME-Kriterien arbeiten.
Denn: Klagen können zukünftig auch Abmahnvereine. Und da kann man schon jetzt ziemlich sicher sein, dass viele Fortbildungen erst einmal sehr kritisch beäugt werden.
Diese Idee kann weitreichende Folgen haben, nicht nur bei Kongressen, sondern für alle Fortbildungen. Dürfen z.B. die Einladungen zu Lunch-Symposien noch angenommen werden, oder fällt dies auch unter den Korruptionsverdacht? Spannend wird auch die Fragestellung, ob Online-Fortbildungen ebenfalls unter den General-Verdacht für Schulungen fallen werden.
Aktuell begrüßen die Standesvertreter der Ärzte die kommenden Regelungen. Die Ärztekammer Niedersachsen weist darauf hin, dass eine Reisekostenübernahme zu Fortbildungen ohne aktive Vortragstätigkeit schon seit längerem gegen die Berufsordnung verstößt. Wie die niedergelassenen Ärzte reagieren, werden die nächsten Wochen zeigen.
Das KWHC-Team bereitet – unterstützt von erfahrenen Juristen – eine Lunch-Talk-Fortbildung mit weiteren Hintergründen für Sie am 04. Juni 2013 vor!
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