Die Empfehlungen für ärztliche CME-Fortbildung der Bundesärztekammer sind seit Jahren etabliert. Der Föderalismus führt im Detail zur unterschiedlicher Praxis der Anerkennung von Fortbildungen bei den Landesärztekammern. Beim Bayerischen Ärztetag haben die Delegierten eine Änderung der Fortbildungsordnung beschlossen. Fortbildungsmaßnahmen von Unternehmen werden generell als nicht frei von wirtschaftlichen Interessen gesehen.
Bisher gilt: § 8 der Fortbildungsordnung sieht vor, dass die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen voraussetzt, dass die Inhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sind und Interessenkonflikte des Veranstalters und der Referenten offengelegt werden müssen. Dieser Grundsatz findet sich in allen CME-Zertifizierungsvorgaben national wie international. Neu aufgenommen wurde, dass bei Fortbildungsmaßnahmen von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Medizinprodukteherstellern, Unternehmen vergleichbarer Art oder einer Vereinigung solcher Unternehmen künftig pauschal vermutet wird, dass deren Inhalte nicht frei von wirtschaftlichen Interessen sind. Damit ist eine Beantragung von CME-Punkten durch Unternehmen künftig in Bayern wohl unmöglich. Es ist zu erwarten, dass andere Landesärztekammern möglicherweise ähnlich agieren werden. Die Zuständigkeit der Ärztekammern ist schon immer klar geregelt. Je nach Fortbildungsmaßnahme und -art sind entweder der Veranstaltungsort oder der Sitz der beantragenden Einrichtung maßgeblich. Eine Wahlmöglichkeit besteht hier nicht.
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