Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat beschlossen, die Nachweispflicht für Fortbildungen für Ärzte und Psychotherapeuten zu verlängern. Denn die anhaltende Corona-Pandemie führt zu einem kontinuierlichen Ausfall an Fortbildungsveranstaltungen.
Aufgrund der Pandemie räumte die KBV Ärzten und Psychotherapeuten eine Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung bis zum 31. Dezember 2020 ein.
Wegen der Problematik der ansteigenden Corona-Infektionszahlen finden weiterhin nur vereinzelt Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse statt. Mit dem Ausfall der Präsenzveranstaltungen wird das Sammeln der CME-Punkte erschwert.
Gleichzeitig verlängerte die KBV jedoch nicht mehr die Regelung, dass bereits 200 Punkte für den Nachweis der Fortbildungsverpflichtung ausreichen.
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Quellen:
www.kbv.de
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