Die Ankündigung des diesjährigen Fortbildungskongresses der Bundesärztekammer (BÄK) sorgte für gespannte Erwartungen: In diesem Jahr könnte die erste telemedizinische Indikation in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen werden, womit hinsichtlich der Vergütung von telemedizinischen Leistungen ein wichtiger Meilenstein erreicht werden würde.
Nach den Aussagen der BÄK gibt es nun erste konkrete Pläne, die Überwachung kardialer Implantate ab 2014 als erste telemedizinische Indikation im einheitlichen Bewertungsmaßstab aufzunehmen. Damit wäre die erste Hürde zur Überwindung der Finanzierungsproblematik hinsichtlich Telemedizin im ambulanten Sektor genommen. Ebenso könnte die Verankerung von Telemedizin im Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung langsam konkrete Formen annehmen. Die Notwendigkeit hierfür zeigt sich durch die stetig größer werdenden Herausforderungen für das deutsche Gesundheitssystem, das durch eine immer älter werdende Bevölkerung, eine steigende Anzahl chronisch Kranker, Fachärztemangel in ländlichen Gebieten und steigenden Kosten bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen immer stärker belastet wird. Abhilfe schaffen könnte hier die Telemedizin als Ergänzung zu klassischen Behandlungsmethoden, damit die Behandlungsqualität auch in Zukunft sicher gestellt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie hier!
Bildnachweis: © vege – Fotolia.com