Die Nutzung sozialer Medien ist mittlerweile auch im Gesundheitswesen z.B. für Ärzte und für Patienten selbstverständlich geworden. Patienten nutzen heutzutage immer mehr die Möglichkeit, sich online Rat zu holen oder Erfahrungen auszutauschen. Bei der Nutzung der sozialen Medien im gesundheitsbezogenen Bereich gelten allerdings, sowohl für Ärzte als auch für Patienten, ebenso die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz. Mithilfe der Handreichung der Bundesärztekammer, sollen die Beteiligten für dieses Thema sensibilisiert werden.
In dieser Handreichung „Ärzte in sozialen Medien“ sollen die Akteure im Gesundheitswesen auf die Besonderheiten der Online-Kommunikation hingewiesen werden, denn im Gesundheitsbereich gilt es, Konflikten mit beruflichen und ethischen Standards vorzubeugen. Die sozialen Netzwerke können eine sinnvolle Ergänzung zum direkten Arzt-Patienten-Kontakt sein – gewisse Regeln müssen hier jedoch zwingend eingehalten werden, so Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Telematikausschusses der BÄK. Die Handreichung schildert mit zehn Fallbeispielen, wo mögliche Probleme lauern und wie man ihnen begegnen soll. Wichtige Fragen werden so beantwortet, z. B. wie Informationen anonymisiert werden, damit die ärztliche Schweigepflicht gewahrt wird. Ein weiterer wichtiger Aspekt der thematisiert wird: Die Grenze zwischen allgemeiner Gesundheitsaussage und unerlaubter Fernbehandlung.
Basierend auf den Empfehlungen des 115. Deutschen Ärztetags und des Weltärztebundes richtet sich die Handreichung sowohl an Neulinge als auch an erfahrene Nutzer der sozialen Medien und kann hier kostenlos abgerufen werden.
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