Gesundheits-Apps weisenhäufig Mängel auf, so das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentrale. Expertenfordern ein Qualitätssiegel.
Nordrhein-Westfalens Verbraucherzentrale testete17Apps, die Schmerzen am Rücken oder den Gelenken zu lindern versprachen.Nur 4 von 11 Apps, die sich an Patienten mit Arthrose oder Rheuma richteten,weisen auf eine ärztliche Abklärung hin und nennen die fachlichen Quellen. AlleKriterien erfüllt jedoch keine App, dabei haben die Tester lediglich 4 Aspektezugrunde gelegt:
- Nennung eines Zwecks,
- Erkennbarkeit der Zielgruppe,
- Verweis auf notwendige ärztliche Abklärung beiSymptomen oder Beschwerden und
- Nennung der Quelle für die fachlichen Angabenund Funktionen der Anwendung.
Verbraucherzentralen-Vorstand Wolfgang Schuldzinski weistdarauf hin, dass die Anwendung der Apps mehr schädigen kann als nützen, wenndie einzelnen Apps keinen verlässlichen und medizinisch fundierten Standardauf- und nachweisen würden. Die Verbraucherzentralle appelliert an denGesetzgeber verbindliche Informationspflichten festzulegen und fordert einAugenmerk auf die Nennung des Zwecks zu legen sowie Gesundheits-Apps qualitativzu kennzeichnen. Medizin-Apps mit nachgewiesenem Nutzen sollen außerdemverordnungs- und erstattungsfähig sein.
Quelle: aerztezeitung.de
Bildnachweis: © kamasigns – Fotolia.de