Das neue Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen soll bis 2016 in Kraft treten. Die erste Lesung im Bundestag steht nach der Sommerpause an. Die Ärzteschaft unterstützt die Neuerungen, sieht aber Aufklärungsbedarf für die tägliche Praxis.
Geht es nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums, werden die neuen §299 a und 299b des Strafgesetzbuches spätestens im kommenden Jahr wirksames Recht. Demnach sind Angehörige der Heilberufe Amtsträgern gleichgestellt. Wer einzelner Anbieter bei der Verordnung auf unlautere Weise bevorzugt, macht sich demnach strafbar. Gleiches gilt für den Versuch, einen Angehörigen dieser Berufsgruppe zu einem solchen Verhalten zu veranlassen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, kündigte in einer Pressemitteilung an, eine klare Liste für die „Kitteltasche“ beim Gesetzgeber einzufordern bzw. über die Bundesärztekammer eine Liste zu veröffentlichen. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hätte es gerne konkreter. „Ich befürchte, es wird zu Verunsicherungen kommen bei der Frage, wann beginnt Korruption?“, so KBV-Vorstand Dr. Andreas Gassen.
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