Zumindest ist dies für Privatpersonen der Fall. Das Amtsgericht München hat den Antrag eines Autohauses zurückgewiesen, das die Kontaktdaten von Forennutzern forderte, die sich negativ über das Autohaus äußerten.
Die Inhaber des Autohauses wollten nicht nur die Löschung der Beiträge durch den Betreiber des Forums bewirken, sondern auch die Herausgabe der Kontaktdaten. Das lehnte der Forenbetreiber ab unter Berufung auf das Telemediengesetz, welches besagt, dass solche Daten ausschließlich nur an die Polizei oder andere Behörden und nicht an Privatpersonen herausgegeben werden dürfen. Das Autohaus reichte Klage gegen den Forenbetreiber ein, jedoch wurde diese Klage des Amtsgerichts München mit der Begründung abgewiesen, dass die Inhaber des Autohauses als Privatpersonen nur Anzeige gegen die Forennutzer erstatten können. Dann müssten durch Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die Daten der Urheber der Beiträge angefordert werden.
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