Das ewige Hin und Her über die Verwendung von Markennamen als Keyword in Google AdWords™ Kampagnen als Nicht-Markeninhaber wird Mitte September vorerst beendet.
Mit einer neuen Richtlinie über Keywordbuchung wird Google™ zum 14. September 2010 das Einsetzen von fremden Markennamen als Suchbegriff erlauben. Davon unberührt ist jedoch eine mögliche Verletzung des Markenrechts durch den Nutzer selbst. Denn wer fremde Markennamen ohne Erlaubnis des Markeninhabers nutzt, kann weiterhin vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Darüber hinaus findet diese Neuerung keine Anwendung auf dem ethischen Markt, da die Namen verschreibungspflichtiger Präparate generell nicht verwendet werden dürfen.
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Quelle: www.wuv.de