Die Bundesregierung plant die Erstellung eines Registers aller Klinikärzte, welches ab dem 1. Januar 2019 nutzbar sein soll. Damit soll transparent gemacht werden, welcher Arzt welchem Patienten welche Behandlung und Medikation im Rahmen des Entlassmanagements verordnet hat.
Aktuell gibt es bereits die lebenslange Arztnummer (LANR), die an jeden Arzt und Psychotherapeuten vergeben wird, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Die neunstellige Ziffer setzt sich zusammen aus einer sechsstelligen Identifikationsnummer, einer Prüfziffer und einem zweistelligen Fachgruppenschlüssel. Bislang wurden keine Klinikärzte erfasst – was sich nun ändern soll.
2015 gab es eine Verschärfung des Versorgungsstärkungsgesetzes, um Schnittstellenprobleme bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus zu verringern. Die Details zur Ausarbeitung eines Entlassplans sollten von dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GVK) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) beschlossen werden. Da beide Parteien jedoch zu keiner Einigung kommen konnten, regelte im Oktober 2016 ein Schiedsspruch die strittigen Punkte. Im Januar 2017 klagte die DKG gegen die Entscheidung des Bundesschiedsamtes zum Entlassmanagement. Inzwischen scheinen sich GVK und DKG wieder angenähert zu haben.
Geplant ist nun, ein Register aller Klinikärzte anzulegen, in dem neben einer persönlichen Arztnummer auch das Datum von Staatsexamen, Approbation, Promotion und Facharzterkennung sowie Fachgebiet, Beginn und Ende der Tätigkeit am jeweiligen Krankenhaus festgehalten werden.
Laut eines Sprechers des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV) ermögliche ein solches Register mehr Transparenz und somit auch Qualität bzw. Sicherheit im Versorgungsgeschehen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) befürwortet ebenfalls die Pläne, plädiert allerdings nur für ein Register aller Fachärzte und möchte aufgrund der hohen Fluktuation die Assistenzärzte von der Registrierung ausnehmen.
Geplant ist, dass die DKG und die GKV die Kosten für das Register übernehmen und weiterhin festlegen, wie die Daten abgeglichen bzw. aktualisiert werden. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) werde voraussichtlich die Führung des Registers übernehmen.
Zusätzlich zur Einheitlichen Fortbildungs-(EFN)- und LANR-Nummer könnte somit zukünftig auch durch die Arztnummer eine Zuordnung von Ärzten ermöglicht werden.
Quellen: news.doccheck.com, wikipedia.org, aerzteblatt.de, aerzteblatt.de
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