Viele Länder haben bereits landesweite E-Rezept-Dienste eingeführt. In Deutschland sollen die Grundlagen in 2020 gelegt werden. Deutschland gehört damit zu den Schlusslichtern, kann aber von anderen Ländern lernen.
Elektronische Rezepte ermöglichen es dem Arzt, die Medikamenteneinnahme nachzuvollziehen. Zudem können sie gefährliche Wechselwirkungen verhindern und somit die Sicherheit von Patienten zu erhöhen. Viele Länder sind Deutschland beim Thema E-Rezept voraus. Aus diesem Grund hat die Bonner Forschungsgesellschaft „empirica – Gesellschaft für Kommunikations- und Technologieforschung“ den Entwicklungsstand und die Umsetzung des E-Rezepts in 17 Ländern, auf Basis der #SmartHealthSystems-Studie der Bertelsmann Stiftung genauer untersucht.
Die Ergebnisse zeigen starke Unterschiede zwischen den Ländern: Zur Spitzengruppe gehören zum Beispiel Australien, Belgien und Dänemark. Diese Länder haben übergreifende nationale E-Rezept-Systeme und E-Medikationslisten, die im Regelfall mit einer nationalen elektronischen Patientenakte verbunden sind. Dann folgen Länder mit „teilweise verfügbaren“ E-Rezept-Systemen oder E-Medikationslisten. Dies bedeutet, dass die digitalen Rezeptdienste entweder nur auf regionaler Ebene funktionieren oder auf nationaler Ebene nur ein begrenzter Austausch möglich ist. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Israel, Italien und Kanada. Die Schlusslichter der dritten Gruppe, zu denen die Schweiz, Österreich, Polen und Deutschland gehören, haben noch gar keine funktionierenden E-Rezept-Systeme.
Deutschland kann aus den Erfahrungen anderer Länder lernen. Schlüsselfaktoren sind dabei Interoperabilität, klare Nutzungsszenarien und die Anschlussfähigkeit an elektronische Patientenakten.
Quelle:
e-health-com.de
Bildnachweis: © sdecoret – depositphotos.com