Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hatte ihren Mitgliedernim vergangenen Jahr untersagt, sich Fortbildungen und die dazugehörigenReisekosten von den Veranstaltern bezahlen zu lassen. Das ärztlicheBerufsgericht Niedersachsen hat den Beschluss nun gekippt – auch die Ärzte ausNiedersachsen dürfen sich weiterhin zu Fortbildungen einladen lassen.
Die Regelung der ÄKN hatte zu heftigen Auseinandersetzungenzwischen Befürwortern und Kritikern geführt. In einem Selbstversuch zeigte sichein Hildesheimer Internist selbst bei der Kammer an – angeblich habe er sich,entgegen der Neuregelung der ÄKN, zu einer Fortbildung einladen lassen. DasBerufsgericht jedoch eröffnete kein Verfahren, mit Verweis auf dieGeringfügigkeit der Gründe – zum Einen sei der Betrag von 150,00 € zu gering, zumAnderen würde auch keine andere Ärztekammer auf eine „ungerechtfertigte Vorteilsnahme“schließen.
Für die Ärztekammer heißt es nun vorerst abwarten. Denn wiees weitergeht, wird der Gesetzgeber entscheiden. Dass der Bestechungstatbestandbei Ärzten mit ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll, ist imKoalitionsvertrag vereinbart, eine Entscheidung könnte auf dem Ärztetag 2015fallen.
Die Regelung hätte aber vermutlich vor demBundesverfassungsgericht keinen Bestand. Würde es zu dem entsprechendenStrafrechtsparagraphen kommen, dann würden die Ärzte anders behandelt alsandere Berufsgruppen.
Die Ärztekammer Niedersachen will den eingeschlagenen Kursweiter verfolgen, womit sie in Deutschland aber im Vergleich mit anderenBundesländern weiterhin alleine dasteht. In Niedersachsen wurde ein bestimmterPassus aus der Musterberufsordnung nicht übernommen – er besagt, dass die“Annahme von geldwerten Vorteilen in angemessener Höhe nicht berufswidrig(ist), sofern diese ausschließlich für berufsbezogene Fortbildung verwendetwerden“ (§ 32 Abs. 2 Musterberufsordnung)
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