Die Übermittlung von Daten aus sogenannten Gesundheits-Apps wird zunehmend interessanter für Krankenkassen. Um die Mitglieder zurNutzung von Apps zu bewegen, werden spezielle Bonusprogramme angeboten.
Selbst die Bundesregierungschließt die Nutzung von Wearables, Fitness- und Gesundheits-Applikationen(Apps) zukünftig bei den Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen nichtmehr aus. Momentan wird geprüft, ob bei der Datenübermittlung durch Apps ein wirklicherNachweis über ein gesundheitsbewusstes Verhalten erbracht werden kann.
Was für langfristigeAuswirkungen sich durch die Sammlung und Nutzung von Gesundheitsdaten für dasSystem der gesetzlichen Krankenversicherungen ergeben, ist davon abhängig,welche Gesundheits-Apps, Wearables oder andere elektronische Anwendungen zukünftig verwendet werden können.
Nicht nur technischeHerausforderungen müssen in diesem Zusammenhang noch geklärt werden, sondernvor allem Fragen darüber, welche gesundheitsbezogene Daten die Krankenkassenvon den Versicherten bekommen dürften. Das bestehende Solidarprinzip der GKVsoll durch die Verwendung von Gesundheits-Apps nicht beeinflusst werden. DieTarife der GKV sollen nicht verändert werden und auch bei Zahlungen durchBonusprogramme, müssen Satzungsregelungen und die datenschutzrechtlichenRegelungen beachtet werden.
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