Ein Arzt hatte gegen das Ärztebewertungsportal Sanego geklagt, weil das Portal die Daten eines Nutzers aus Datenschutzgründen nicht preisgeben wollte, der negative und unwahre Behauptungen über den Arzt aufstellte. Der BGH wies die Klage nun ab.
Dieses Urteil dürfte alle Internetnutzer beruhigen: der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte in einer Grundsatzentscheidung, dass Betreiber von Internetportalen, wie z. B. Ärztebewertungsplattformen, die Daten ihrer Nutzer nicht weitergeben dürfen. Ausgangspunkt war die Beschwerde eines Arztes, über den negative und unwahre Behauptungen auf dem Portal Sanego veröffentlicht wurden. Das Portal entfernte den Eintrag, verweigerte dem Arzt aber die Herausgabe der Daten, woraufhin dieser sich den Namen des Patienten einklagen wollte. Die Richter verwiesen auf das Telemediengesetz und urteilten, dass das Portal die personenbezogenen Daten des Nutzers nicht an Dritte herausgeben darf – dies sei nur in Ausnahmefällen zulässig, was in dieser Situation jedoch nicht zutreffe.
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