Der Deutsche Ärztetag hat am 10. Mai einer Lockerung des Fernbehandlungsverbotes zugestimmt. Nun sind die Landesärztekammern am Zug.
Der Antrag auf eine Lockerung des Fernbehandlungsverbotes wurde mit großer Mehrheit von den Delegierten angenommen. Die Neuerungen umfassen auch eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien durch den Arzt bei einem ihm noch unbekannten Patienten – dies allerdings nur im Einzelfall. Eine Krankschreibung oder eine Verordnung sind bei unbekannten Patienten weiterhin nicht möglich.
Im nächsten Schritt müssen die Landesärztekammern die Änderungen übernehmen, was ein bis zwei Jahre dauern kann. Der Präsident der Bundesärztekammer Professor Frank Ulrich Montgomery hofft, dass in den Kammern Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, in denen es schon bestehende Regelungen gibt, die neuen Formulierungen übernommen werden.
Die Arzt-Patienten-Beziehung wird auch weiterhin wichtig bleiben. Eine aktive Mitgestaltung der Ärzte bei Digitalisierung und Fernbehandlung ist jedoch enorm wichtig.
Quelle:
aerztezeitung.de
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