Auf welcher Internetseite findet man sie nicht: die „Gefällt mir“-Schaltfläche mit Daumen von Facebook. Viele Unternehmen stufen sie als wichtig für die Kundengewinnung und Kundenbetreuung ein. Doch Datenschützer warnen vor dem Button und fordern sogar ihn von den Seiten zu entfernen. Insbesondere das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz) Schleswig-Holstein verlangt von Unternehmen die Schaltflächen von ihren Seiten zu löschen, weil sie aus Sicht der Datenschützer gemeinsam mit Facebook gegen das Telemediengesetz verstoßen.
Am 19. August 2011 hat das ULD Schleswig-Holstein einen 25 seitigen Bericht veröffentlicht, in dem sie einen Datenschutzverstoß beim Einsatz des „Gefällt mir“-Buttons begründet und Maßnahmen gegen Unternehmen ankündigt, die diesen Button einsetzen. Der Vorwurf der Datenschützer an Facebook lautet, dass bei jedem Klick auf die Schaltfläche Daten an die Zentrale in den USA gesendet und anschließend auch von Nicht-Mitgliedern Nutzerprofilen erstellt werden würden. Und all das ohne die Einwilligung der Nutzer, denn die haben in keiner Weise die Möglichkeit dem zuzustimmen oder zu widersprechen.
Nach Angaben der Behörde müssen Nutzer die einmal bei Facebook waren oder ein Plugin installiert haben davon ausgehen, dass sie von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt werden.
Weitere Aufsichtsbehörden haben inzwischen signalisiert, die Sachlage zu prüfen und sich ggf. dem Vorgehen der ULD Schleswig-Holstein anzuschließen.
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