Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Zahnarzt im Streitfall gegen den Betreiber eines Bewertungsportals vorläufig Recht zugesprochen. Der Betreiber hätte die anonymen Vorwürfe eines Nutzers genauer prüfen und solange den Beitrag aus dem Netz nehmen müssen, so das Gericht.
Der Hintergrund: Ein Patient des kritisierten Zahnarztes hatte diesen auf dem Portal als inkompetent bezeichnet. Im Vordergrund der Behandlungen stünde nur das wirtschaftliche Interesse des Zahnarztes.
Daraufhin wandte sich der Zahnarzt an den Portalbetreiber und legte diesem dar, er habe in dem angegebenen Zeitraum keine Implantatbehandlungen vorgenommen und daher wäre die Kritik falsch und der Eintrag auf der Plattform zu entfernen. Auf Anfrage des Betreibers an den Nutzer, bestätigte dieser die Richtigkeit der Angaben. Der Betreiber sah dies als „Aussage gegen Aussage“ und lies den betreffenden Vorwurf auf der Seite.
Das Gericht entschied, dass der Betreiber der Plattform sich die Behauptung des anonymen Nutzers durch Belege über eine stattgefundene Behandlung hätte bestätigen lassen müssen und weil dies versäumt wurde und kein Beweis über die Wahrheit der Aussage des Nutzers erbracht wurde, muss der Eintrag von der Plattform gelöscht werden. Zumindest solange, bis die Sache abschließend geklärt ist!
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