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E-Learning und Online-Prüfung in der Gynäkologie werden Pflicht

Nachdem sich bei der ärztlichen Qualitätssicherung Handlungsbedarf im Bereich Ultraschall-Screening gezeigt hat, wurden in einem Projekt von Ärzteschaft und Krankenkassen ein E-Learning Modell mit Online-Prüfung als neuer Standard etabliert. Nur Gynäkologen, die die Prüfung im Bereich Ultraschall-Screening erfolgreich absolvieren, dürfen künftig entsprechende Ultraschalluntersuchungen anbieten.

 

Das Verfahren prüft anhand von in der Behandlungspraxis erstellten Ultraschallbildern, ob die Ärzte in der Lage sind zwischen normalen und abweichenden Organentwicklungen des Embryos zu unterscheiden. Dazu sind in dem Test 30 Fälle aufgeführt, die mit einem Anteil von bis zu 75 Prozent Auffälligkeiten und behandlungsbedürftige Veränderungen der Embryos aufweisen. Der Test ist bestanden, wenn 25 der 30 Fälle richtig erkannt worden sind.
So sollen eventuelle Fehlbildungen des ungeborenen Kindes frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Hintergrund für die Einführung des Prüfverfahrens ist eine aktuelle Auswertung der ärztlichen Qualitätssicherung, die eine hohe Beanstandungsquote
bei Ultraschalluntersuchungen aufzeigte. So zeigten insbesondere die bildlichen und schriftlichen Dokumentationen häufig Mängel auf.

Durch dieses gemeinschaftliche Projekt der Ärzteschaft und der Krankenkassen zeigt sich, dass Online-Fortbildungen in vielen Bereichen der Medizin an Bedeutung gewinnen und anerkannt werden. Diese Form der Fortbildung wird sich in naher Zukunft weiter etablieren und auch ein fester Bestandteil hinsichtlich der Weiterbildung für Ärzte unterschiedlichster Indikationen werden. Die KWHC GmbH ist hier ein kompetenter Partner, mit einer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des e-Learnings.

 

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