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E-Learning und Online-Prüfung in der Gynäkologie werden Pflicht
Nachdem sich bei der ärztlichen Qualitätssicherung Handlungsbedarf im Bereich Ultraschall-Screening gezeigt hat, wurden in einem Projekt von Ärzteschaft und Krankenkassen ein E-Learning Modell mit Online-Prüfung als neuer Standard etabliert. Nur Gynäkologen, die die Prüfung im Bereich Ultraschall-Screening erfolgreich absolvieren, dürfen künftig entsprechende Ultraschalluntersuchungen anbieten.
Das Verfahren prüft
anhand von in der Behandlungspraxis erstellten Ultraschallbildern, ob die Ärzte
in der Lage sind zwischen normalen und abweichenden Organentwicklungen des
Embryos zu unterscheiden. Dazu sind in dem Test 30 Fälle aufgeführt, die mit
einem Anteil von bis zu 75 Prozent Auffälligkeiten und behandlungsbedürftige
Veränderungen der Embryos aufweisen. Der Test ist bestanden, wenn 25 der 30
Fälle richtig erkannt worden sind.
So sollen eventuelle Fehlbildungen des ungeborenen Kindes frühzeitig erkannt
und behandelt werden können. Hintergrund für die Einführung des Prüfverfahrens
ist eine aktuelle Auswertung der ärztlichen Qualitätssicherung, die eine hohe
Beanstandungsquote
bei Ultraschalluntersuchungen aufzeigte. So zeigten insbesondere die bildlichen
und schriftlichen Dokumentationen häufig Mängel auf.
Durch dieses gemeinschaftliche Projekt der Ärzteschaft und der Krankenkassen
zeigt sich, dass Online-Fortbildungen in vielen Bereichen der Medizin an
Bedeutung gewinnen und anerkannt werden. Diese Form der Fortbildung wird sich
in naher Zukunft weiter etablieren und auch ein fester Bestandteil hinsichtlich
der Weiterbildung für Ärzte unterschiedlichster Indikationen werden. Die KWHC
GmbH ist hier ein kompetenter Partner, mit einer langjährigen Erfahrung auf dem
Gebiet des e-Learnings.
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